Arbeitsverhältnis: Ist das noch normal? Prekäre Beschäftigung
6. aktualisierte und Überarbeitete Auflage
Autorenverlag Karl Michael Scheriau
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Zusatztext
- Geringfügig entlohnte Beschäftigung (bis 450 Euro im Monat) Kurzfristige Beschäftigung MidiJobs (Gleitzone zwischen 450 und 850 Euro im Monat) Teilzeitarbeit Arbeit auf Abruf Befristete Beschäftigung Unständige Beschäftigung Rechte der Arbeitnehmer und des Betriebsrats Vor den einzelnen Themen wird erst einmal der Arbeitsvertrag mit seinen vielfältigen gesetzlichen Vorschriften, Verpflichtungen und Rechten als Grundlage der Beschäftigungsverhältnisse behandelt. Anschließend wird auf den Komplex der geringfügigen Beschäftigungen eingegangen. Dieser unterscheidet sich nach geringfügig entlohnter und kurzfristiger Beschäftigung. Hierfür gibt es unterschiedliche sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Regelungen. Außerdem haben die zahlreichen Gesetzesänderungen der vergangenen 10 Jahre mehrere Übergangsregelungen erforderlich gemacht. Teilzeitbeschäftigung ist seit langem ein umfangreicher rechtlicher Komplex mit eigenständigen Regelungen. Auch geringfügige Beschäftigung ist nur eine von vielen Formen der Teilzeitarbeit, mit der Folge, dass sowohl die besonderen Regelungen der Geringfügigkeit wie auch des Teilzeitrechts auf diese Beschäftigungsform zutreffen. Arbeit auf Abruf ist eine zwar nicht ausschließlich, aber überwiegend bei Teilzeitbeschäftigten anzutreffende Sonderform. Besonders bei Teilzeitbeschäftigten kommt die sogenannte Gleitzonenregelung zum Tragen. Wahrscheinlich die Hälfte aller Neueinstellungen wird inzwischen befristet. Hierfür gibt es eigenständige gesetzliche Regelungen. Diese greifen auch bei der zweiten Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung, den kurzfristigen Beschäftigungen. Daneben gibt es aber auch eine besondere Ausprägung der kurzfristigen Beschäftigung, die sogenannte unständige Beschäftigung. Eine früher typische Berufsgruppe, die Synchronsprecher, wird inzwischen wieder dazugezählt, nachdem sie auf Grund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zeitweilig zu den Selbständigen gerechnet wurden. Die Arbeitnehmerrechte werden jeweils im Anschluss an die einzelnen Abschnitte behandelt. Am Ende wird auf die Rechte des Betriebsrats bei den einzelnen Beschäftigungsformen eingegangen. Die Betriebsräte können prekäre Beschäftigung zwar nicht verhindern, aber sie können wenigstens auf der Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen bestehen.
Autorenportrait
Karl Michael Scheriau, geboren 1952, Schriftsetzer, Graphiker (Meisterschüler der Hochschule der Künste Berlin), Diplom-Sozialökonom (Hochschule für Wirtschaft und Politik, Hamburg), Promotion zum Dr. rer. pol. (Freie Universität Berlin). Von 1970 bis 1992. Berufstätigkeit in Berliner Zeitungs-, Werbe- und Druckbetrieben. Von 2002 bis 2017 als zertifizierter Qualitätsmanagement-Beauftragter (EQ-Zert) tätig. Seit 1998 freiberuflich tätig als Referent in Seminaren für Betriebsräte, Berater für Betriebsräte und Gewerkschaften, Autor von Fachliteratur. Ehrenamtliche Mitarbeit in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit seit 1988.
Weitere Details
Erschienen: 09.10.2017
Umfang: 204 S.
Sprache: Deutsch
Einband: KT
Format: 1.1 x 21 x 14.8 cm
ISBN/EAN: 9783937650258
Umbreit-Nr.: 3028702
