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Anmerkungen zur Charta der Grundrechte der EU

Cover von Anmerkungen zur Charta der Grundrechte der EU

eBook - Aus der Reihe - Publikationen der Universität Hohenheim

Sander, Gerald G

GRIN VERLAG

13.99

(inklusive MwSt.)

Verfügbarkeit: Lieferbar

Zusatztext

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Europäische Rat hatte auf seiner Tagung am 4./5. Juni 1999 in Köln die Erarbeitung einerCharta der Grundrechte für notwendig erachtet, um diese Rechte für die Unionsbürger sichtbarerzu gestalten.1 Er wies in diesem Zusammenhang außerdem darauf hin, dass die Chartadie Freiheits- und Gleichheitsrechte sowie die Verfahrensgrundrechte umfassen soll, wie siein der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten(EMRK) gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungender Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ergeben. DieCharta sollte nach Auffassung des Europäischen Rates ferner jene Grundrechte enthalten, dielediglich den Unionsbürgern zustehen. Bei der Ausarbeitung der Charta seien zudem wirtschaftlicheund soziale Rechte zu berücksichtigen, wie sie in der Europäischen Sozialchartaund in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer enthalten sind(Art. 136 EGV), soweit sie nicht nur Ziele für das Handeln der Union begründen.Der Europäische Rat setzte am 16. Oktober 1999 ein Gremium aus 62 Mitgliedern ein,das sich auf seiner konstituierenden Sitzung am 17. Dezember 1999 den Namen Konventgab, und aus Vertretern verschiedener Legitimationsquellen bestand: ein Mitglied der Kommission,15 persönliche Beauftragte der Staats- und Regierungschefs, 16 Mitglieder des EuropäischenParlaments und 30 Mitglieder der nationalen Parlamente. Es sollte innerhalb einesJahres einen Entwurf der Charta ausarbeiten. Den Vorsitz übernahm der ehemalige deutscheBundespräsident Roman Herzog.Am 28. September 2000 legte der Konvent seinen Entwurf vor, der vom EuropäischenRat während des Sondergipfels in Biarritz am 13./14. Oktober 2000 grundsätzlich begrüßtwurde. Schließlich wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union am8. Dezember 2000 von den drei Organen der EU, das heißt dem Europäischen Parlament, demRat und der Kommission, anlässlich des Europäischen Rates in Nizza feierlich proklamiert. [...]

Weitere Details

Erschienen: 08.10.2002

Umfang: 13 S., 0.12 MB

Sprache: Deutsch

ISBN/EAN: 9783638145862

Umbreit-Nr.: 6603424

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