Die Vererblichkeit der deliktischen Handlung
Europäische Hochschulschriften Recht 6029
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Zusatztext
Manchmal stirbt ein Schädiger nach der deliktischen Handlung, noch bevor ein Schaden eingetreten ist. Im Zeitpunkt des Erbfalls ist dann also der Tatbestand eines deliktischen Anspruchs mangels Erfolgs noch nicht erfüllt. Es besteht somit keine Schadensersatzpflicht, die vererbt werden kann. Wenn nun nach dem Tod des deliktisch Handelnden ein Schaden entsteht, ist fraglich, ob dem Geschädigten gegen den Erben Schadensersatzansprüche zustehen. Diese Arbeit untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Schadenersatzanspruch gegen die Erben entsteht, wenn der Schädiger vor Schadenseintritt verstorben ist.
Autorenportrait
Lela Kornelia Donner ist Rechtsanwältin im Immobilienwirtschaftsrecht. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier, der University of Fort Hare (Südafrika) und promovierte an der Eberhard Karls Universität Tübingen.
Weitere Details
Erschienen: 11.09.2018
Umfang: 174 S.
Sprache: Deutsch
Einband: KT
Format: 1 x 21 x 14.8 cm
ISBN/EAN: 9783631763360
Umbreit-Nr.: 1816140
