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Die Unteranknüpfung nach der EuErbVO im Mehrrechtsstaat Spanien

Cover von Die Unteranknüpfung nach der EuErbVO im Mehrrechtsstaat Spanien

Schriften der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung 48

Oppermann, Karl Felix

Peter Lang

60.85

(inklusive MwSt.)

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Zusatztext

Die EuErbVO hat das Internationale Privatrecht (IPR) fast aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im Bereich des Erbrechts verdrängt. Anknüpfungspunkt ist der gewöhnliche Aufenthalt, abweichend hiervon ist eine Rechtswahl möglich. Der Autor untersucht die Möglichkeiten der Unteranknüpfung im Mehrrechtsstaat Spanien, in welchem mehrere Erbrechte (gemeinspanisches Recht und die sog. Foralrechte) gelten. Denn nach der EuErbVO ist zunächst das Interlokale Erbrecht (ILR) Spaniens entscheidend. Dieses bietet jedoch oft keine Lösung. Subsidiär ist daher auch in der Unteranknüpfung der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich. Eine Rechtswahl eines spanischen Teilrechts ist hingegen nicht möglich. Hat der Erblasser dennoch eine solche falsche Rechtswahl getroffen, ist diese wohlwollend auszulegen.

Autorenportrait

Karl Felix Oppermann studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und der Universitat de Barcelona (UB). Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Göttinger Institut für Demokratieforschung.

Weitere Details

Erschienen: 27.05.2016

Umfang: 194 S.

Sprache: Deutsch

Einband: GEB

Format: 1.4 x 21.6 x 15.3 cm

ISBN/EAN: 9783631676325

Umbreit-Nr.: 8906604

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