Die Haftung geschäftsführender Organe für Compliance-Verstöße in Tochtergesellschaften
Intradisziplinäre Forschung zur Compliance 4
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Zusatztext
Das Themengebiet Compliance hat innerhalb der letzten Jahre einen rasanten Bedeutungszuwachs erfahren. Diese Untersuchung leistet einen Beitrag zur Konkretisierung der Compliance-Pflichten im Konzern. Konkret wird der Frage nachgegangen, unter welchen Umständen das geschäftsführende Organ einer herrschenden Gesellschaft für Compliance-Verstöße in Tochtergesellschaften haftet. Ziel ist es, die rechtlich notwendigen und rechtlich zulässigen Maßnahmen des geschäftsführenden Organs der herrschenden Gesellschaft genauer zu bestimmen. Die Arbeit geht dabei von der Prämisse aus, dass es sich bei der herrschenden Gesellschaft um eine GmbH oder eine AG handelt, welche eine einheitliche Leitung im Sinne von § 18 AktG ausübt. Im Ergebnis entwickelt die Arbeit einen Mindeststandard der notwendigen Compliance-Maßnahmen im Konzern.
Autorenportrait
André Frischemeier studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth. Nach dem ersten Staatsexamen leistete er sein Referendariat im Bezirk des OLG Hamm ab, welches er mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen abschloss. Seitdem ist der Autor als Rechtsanwalt in Köln tätig. Die Promotion erfolgte an der Universität Bayreuth.
Weitere Details
Erschienen: 28.01.2014
Umfang: 300 S.
Sprache: Deutsch
Einband: GEB
Format: 2 x 21.6 x 15.3 cm
ISBN/EAN: 9783631648384
Umbreit-Nr.: 5972773
