Brauchen wir ein drittes Geschlecht?
Reformbedarf im deutschen (Familien-)Recht nach Einführung des § 22 Abs.3 PStG, Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin 193
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Zusatztext
Im Jahre 2013 wurde in § 22 Abs. 3 PStG klargestellt, dass der Personenstand von Intersexuellen ohne Angabe der Geschlechtszugehörigkeit in das Geburtenregister eingetragen werden kann. Gleichwohl basiert das deutsche Familienrecht weiterhin auf einer binären Geschlechterordnung. Der Vortrag analysiert die Frage, ob ein drittes Geschlecht anzuerkennen ist oder auf das Geschlecht als Kategorie des Familienrechts ganz verzichtet werden sollte.
Autorenportrait
Tobias Helms, Philipps-Universität Marburg
Weitere Details
Erschienen: 20.07.2015
Umfang: VI, 30 S.
Sprache: Deutsch
Einband: PB
Format: 0.5 x 23.1 x 15.5 cm
ISBN/EAN: 9783110441819
Umbreit-Nr.: 8142889
